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10 Jahre

Heute sind es auf den Tag zehn Jahre, die der schwedische Journalist David Isaak in Eritrea im Gefängnis sitzt. Ohne Anklage oder Verfahren.

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Wort der Woche: Testamente

Das Wort Testamente bedarf keiner Übersetzung. Wer bekommt was, wenn jemand stirbt, ist die Frage. In der Regel erben in Schweden die direkten Nachkommen einer Person. Gibt es keine, dann die Eltern. Sind diese tot, deren Nachkommen. War der oder die Verstorbene verheiratet, erbt der Partner alles (!) und Kinder kommen erst zum Zug, wenn auch dieser stirbt. Kinder aus eventueller früherer Ehe erben jedoch sofort. Details stehen im Gesetz.

All dies lässt sich jedoch mit einem Testament verändern. Dort kann man willkürlich Leute begünstigen, allerdings die direkten Nachkommen nicht völlig enterben. Die Hälfte dessen, was sie ohne Testament bekommen hätten, steht ihnen mindestens zu und wenn das Testament dem widerspricht, können sie Einspruch erheben und die Beträge anpassen lassen. In Schweden ist es denkbar einfach, ein Testament zu schreiben. Man denkt sich aus, wer was erben soll, und bringt es zu Papier. Die Unterschrift muss von zwei Leuten bezeugt werden, die nicht zu den Begünstigten gehören. Das war’s, kein Notar oder ähnliches ist notwendig. Die Zeugen brauchen den Inhalt des Testamentes nicht zu kennen.

Ein Testament ist besonders wichtig bei nicht verheirateten Paaren (sambo), denn selbst wenn eheähnliche Gemeinschaften in allen die Kinder betreffenden Belangen mit verheirateten Paaren gleichgestellt sind (etwa die Hälfte aller schwedischen Kinder ist unehelich), beerben sie einander nicht. Nur die Wohnung (evtl. Mietvertrag, aber auch Eigentum) und Hausrat gehen an den Sambo, sofern diese zum gemeinsamen Gebrauch angeschafft wurden. Autos, Dinge zum Freizeitgebrauch (Boot, Ferienhaus) und Sparguthaben gehen an die Erben. Angesichts dessen und der Tatsache wie viele Paare “nur” Sambo sind und wenig Sinn im Heiraten sehen, ist es erstaunlich, dass nicht einmal jeder fünfte von diesen weiß, dass man als Sambo nicht erbt. Nur jeder sechste hat ein Testament geschrieben.

Ein prominenter Erbstreit der letzten Jahre, der mit einem Testament nie entstanden wäre, ist der von Erfolgsautor Stieg Larsson.

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Richtiges mobiles Internet

Wie schon mehrmals erwähnt, ist Internetzugang übers Handynetz (3G/UMTS) hierzulande gut ausgebaut und wird eifrig genutzt; Schweden surfen weltweit am meisten mobil und mittlerweile wird schon kräftig die Werbetrommel für die nächste Generation (4G) geschürt.

Außerdem haben sich die schwedischen Anbieter mit Unsitten wie erzwungenen Proxys und allerlei Sperren weitgehend zurückgehalten, die einige Dienste zum Beispiel in Deutschland kaum das Wort “Internetzugang” verdienen lassen. Aber verständlicherweise sieht man es auch hier zwiegespalten, wenn der Boom im mobilen Internet zulasten der Telefon- und SMS-Einnahmen führt. Denn wozu soll man noch die absurden Preise des Anbieters zahlen, wenn man übers Internet die gleiche Funktionalität hat – mit Flatrate ohne Nutzungskosten.

lch selbst nutze auf meinem Android als SMS-Ersatz Kik und zum Telefonieren Skype, das sich auf dem Handy nochmal besser anfühlt als per Computer und Headset. Folglich liegt meine monatliche Rechnung nur knapp über den 108 Kronen Grundgebühr inklusive Internetflatrate.

Und heute soll es sogar Gesetz werden, dass Anbieter nicht willkürlich Dienste wie IP-Telefonie blockieren dürfen, bloß weil es ihr Kerngeschäft schädigt. Verkauft man Internet, dann beinhaltet das nun einmal mehr als nur Webseiten aufrufen. Ich finde es gut, dass das vom Staat erzwungen wird.

Nachtrag: So ganz stimmen die letzten Zeilen nicht. Anbieter dürfen sehr wohl eingeschränkte Dienste verkaufen, müssen aber deutlich darauf hinweisen und jederzeit die Möglichkeit zum Upgrade auf unbeschränktes Internet anbieten, das dann auch etwas mehr kosten darf. Die Kommunikationsbehörde wird auch Anbieter zum nachträglichen Aufheben von Sperren zwingen können.

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Assange und Schwedens Definition von Vergewaltigung

Was hat man in den letzten Wochen nicht alles zu lesen bekommen im Zusammenhang mit den Vergewaltigungsvorwürfen an Julian Assange: Fehlinformation in Blogs; Behauptungen, die vermeintlichen Opfer seien unglaubwürdig; Spott auf Twitter, hundertfach weiterverbreitet; von übereifrigen Staatsanwälten in der ZEIT; von angeblichen CIA-Verbindungen einer der Frauen; oder vom feministischen Komplott in der FAZ.

Die taz war unter den ersten, die gegen diese Hysterie anschrieben, und die Sache nüchterner betrachteten. Gestern legte die ZEIT nach mit einem Artikel, den ich so ähnlich auch schreiben wollte, jetzt aber nicht mehr brauche: Safer Sex in Schweden.

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Neues von Assange

Zwei kurze Updates zum Fall Assange:

  • Gestern wurde bekannt, dass Julian Assange vor gut drei Wochen, also bevor die Vergewaltigungsvorwürfe aufkamen, bei der Einwanderungsbehörde um Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Schweden ersucht hat. Er wolle Schweden zu seiner Basis machen und hier offiziell als Herausgeber von Wikileaks registriert werden, damit der Meddelarskydd für die Organisation gilt.
  • Heute teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass jetzt doch noch die Voruntersuchung wegen Vergewaltigung eingeleitet wird, entgegen der Aussagen von letzter Woche. Ob dies etwas mit dem Verhör zu tun hat, das mittlerweile mit Assange durchgeführt wurde, hat man nicht erfahren.

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Vorwürfe an Assange weit zurückgestuft

Die ursprünglichen Vorwürfe gegen Julian Assange von Wikileaks wurden soeben weit weniger schwerwiegend, als die Staatsanwaltschaft bekannt gab, was ihm genau zulasten gelegt wird. Der eine Fall, der auf Vergewaltigung lautete, wurde komplett fallen gelassen, es wird also nicht einmal mehr wegen sexueller Belästigung ermittelt werden. Der Inhalt der Befragung der betroffenen Frau lasse kein Verbrechen erkennen, so Oberstaatsanwältin Finné. Der Anwalt der Frau hat gegen diesen Beschluss Einspruch erhoben.

Der Vorwurf bezüglich der zweiten Frau, der zunächst als sexuelle Belästigung eingestuft wurde, wird zwar weiter untersucht werden, wurde jedoch auf Belästigung (schwedisch ofredande) zurückgestuft, also ohne den Zusatz “sexuelle”.

Mit ofredande wird hierzulande alles von Telefonterror über Mobbing bis zu Handgreiflichkeiten bewertet und üblicherweise mit Geldstrafe geahndet, wobei eine Maximalstrafe von einem Jahr Gefängnis möglich ist.

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Silbersky vertritt Assange

Leif Silbersky, der wohl bekannteste schwedische Anwalt (war auch vor zwei Jahren hörenswerter Sommarpratare), hat sich des seltsamen Falles Assange angenommen und bezeichnet ihn gleich einmal als eines der schlimmsten Beispiel für Rechtsfäulnis, das er je erlebt habe. Heise hat eine schöne Zusammenfassung, aber man weiß eigentlich nichts neues darüber, wie es zum Haftbefehl und dessen schneller Aufhebung kam, denn die Staatsanwaltschaft lässt sich Zeit.

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Schwedisches Königshaus unbestechlich

Nach der Hochzeit im schwedischen Königshaus neulich hat das Brautpaar seine Flitterwochen in der Karibik verbracht. Allerdings haben sie dafür nicht selbst bezahlt, sondern sich vom Milliardär Bertil Hult einladen lassen. Dieser hat seinen Privatjet und Anwesen zur Verfügung gestellt – das ganze sollte ein paar Millionen Kronen gekostet haben, wenn man es zu Marktpreisen gebucht hätte.

Ob es verwerflich ist, dass sich die zukünftige Königin von einem Freund der Familie auf diese Weise einladen lässt, sei dahingestellt. Interessant ist jedoch das Ergebnis, zu dem der Oberstaatsanwalt kommt, der die Anzeigen wegen Bestechung bearbeitet hat. Dieser meint nämlich, dass Victoria nicht vom Gesetz, das Bestechung strafbar macht, beinhaltet wird, weil sie ihr Amt im Gegensatz zu Politikern und Beamten geerbt hat. Demnach ist das schwedische Königshaus aus Prinzip unbestechlich.

Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, das Gesetzt und damit diesen Zustand zu ändern.

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Vorratsdaten vs. IPRED

Die EU-Richtlinie IPRED ist in Schweden seit letztem Jahr in Kraft und hat kurzzeitig für einen Einbruch im Tausch von Musik und Filmen über das Internet gesorgt. Vereinfacht gesagt sorgt IPRED dafür, dass Musik- und Filmindustrie von Internetanbietern die Personalien von Nutzern verlangen können, wenn sie behaupten, diese hätte ihre Urheberrechte verletzt.

Interessanterweise ist die Vorratsdatenspeicherung, also die EU-Richtlinie, dass die Verbindungsdaten von Kommunikation eine gewisse Zeit lang gespeichert werden müssen, noch nicht in schwedisches Recht umgesetzt. Internet-Provider brauchen die Daten, die man per IPRED von ihnen verlangen kann, also gar nicht erst zu speichern.

Eine spannende Wende hat der ehemals staatliche Netzbetreiber TeliaSonera dieser Tage in die Argumentation gebracht, indem er sich weigert, einer IPRED-Forderung nachzukommen, gerade weil dies dem Schutz der Privatsphäre des Kunden nach den Regeln der Vorratsdatenspeicherung widerspräche. TeliaSonera greift also dem schwedischen Gesetzgeber voraus und findet, die Vorratsdatenspeicherung in Schweden schon gilt, auch wenn sie noch nicht in lokales Recht umgesetzt ist.

Das Verfahren ist in Berufung und sein Ausgang könnte das IPRED-Gesetz schlicht unwirksam machen.

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Razzia im Hackerspace

Ein Hackerspace ist ein physischer, oft offener Raum, in dem sich Hacker und Interessierte treffen und austauschen können. Mitglieder mit Interessen an Wissenschaft, Technologie und digitaler Kunst organisieren sich meist in Vereinen. (Wikipedia)

Hackerspaces sind also in etwa das, was man sich an sinnvoller Freizeitbeschäftigung “der Jugend” so wünscht. Ein solcher Hackerspace ist die Forskningsavdeningen in Malmö. Und dort gab es vor ein paar Tagen eine Hausdurchsuchung der Polizei, bei der einfach einmal alles (Computer, Kameras, Werkzeug, Ausrüstung) beschlagnahmt wurde.

Wie das mit der Begründung zusammenpasst, dass man einen illegalen Club mit Alkoholverkauf vermutete, scheint unerklärlich. Im Keller fand zwar ein Konzert statt (nicht vom Hackerspace organisiert), aber Elektronik-Equipment hat eher wenig mit Alkohol zu tun. Das ist nicht das erste Mal, dass man zu Ohren bekommt, dass die schwedische Polizei scheinbar willkürlich agiert. Beschlagnahmte Sachen, auch wenn sich das ganze als ungerechtfertigt herausstellt, bekommt man gar nicht, oder erst nach Jahren zurück.

Eine ausführlichere Beschreibung (auf Englisch), inklusive weiterführender Links, hat die Seite der Forskningsavdelningen. Zu Hackerspaces allgemein gibt es auch eine empfehlenswerte Folge des CRE-Podcasts.

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