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2x Pirate Bay

Zwei Neuigkeiten zur vieldiskutierten Pirate Bay las man zuletzt in schwedischen Medien. Die erste ist kein Ruhmesblatt für selbige. Eine Firma hat sich nämlich das berühmte Logo der Pirate Bay mit dem Piratenschiff registrieren lassen. Anstatt zu hinterfragen, wie es kommen kann, dass eines der bekanntesten schwedischen Logos, das seit Jahren in allen Zeitungen zu sehen war, entgegen der Regeln von der Behörde zur Registrierung zugelassen wurde, fand man allenthalben nur den billigen und schadenfrohen Witz, dass die Piraten jetzt selbst gekapert wurden.

Die zweite Meldung kommt von den Piraten selbst. Man hat nämlich den eigenen Tracker abgeschaltet. Dieser war bisher dazu da, Nutzer untereinander zu vermitteln, die die gleichen Dateien anbieten beziehungsweise herunterladen. Gleichzeitig mit dem Abschalten propagiert man jedoch den Nachfolger: Ein verteiltes Netz (DHT) übernimmt die Rolle des Trackers, so dass man in Zukunft gar keine (juristisch oder technisch) angreifbare zentrale Vermittlungsstelle mehr braucht.

Weil der Tracker ein zentrales Element im Gerichtsurteil gegen die Macher der Pirate Bay war und auch in der Berufung sein wird, hat das Abschalten wahrscheinlich signifikante Auswirkungen auf diese. Die Pirate Bay ist nun wirklich nicht mehr als eine Suchmaschine für kurze Zahlenkombinationen, mit denen man dann völlig ohne Zutun der Pirate Bay seine Tauschpartner findet. Mehr dazu auch bei Heise.

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Stockholm goes Creative Commons

Madeleine Sjöstedt, Rätin im Stockholmer Kultur- und Sportausschuss, schreibt in ihrem Blog, dass man beschlossen hat, die Bilder des Stadtarchivs und des Stadtmuseums unter Creative Commons-Lizenzen zu stellen und damit zugänglicher und weiterverwertbarer zu machen – ganz im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips. Sehr schön.

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Das sinkende Piratenschiff

Das Aushängeschild der Befürworter des privaten Tauschs von Dateien jeglicher Art über das Internet war in den letzten Jahen die schwedische Seite The Pirate Bay. Damit waren sie und die Leute dahinter erklärte Feinde und Dorn im Auge der Musik- und Filmindustrie. Weil die Piratenbucht keine Daten selbst bereithält, sondern lediglich als Vermittler und Suchdienst für die Dateien fungiert, die andere anbieten, sah und sieht man sich als rechtlich unangreifbar. Das Argument, dass wenn die Pirate Bay illegal ist, dies auch für Google gilt, ist nicht von der Hand zu weisen, denn auch damit lassen sich so genannte Torrent-Dateien finden, die die nötigen Informationen zum Auffinden der Tauschpartner enthalten.

Nichtsdestotrotz sind im Frühjar vier Leute, die mit der Pirate Bay zu tun haben, wegen “Beihilfe zum Urheberrechtsbruch” zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Zwischenzeitlich gab es einige Zweifel an der Unbefangenheit des Richters und die Berufungsverhandlung ist auf November diesen Jahres angesetzt.

In den letzten Wochen gab es zweierlei Weiterentwicklungen der Geschichte. Zum einen wurde angeküdigt, dass die Pirate Bay verkauft werden soll. Die schwedische Firma Global Gaming Factory (GGF) wollte Investoren gefunden haben und die Seite für 60 Millionen Kronen übernehmen, um sie “legal zu machen”. Das implizierte zwar immer fälschlicherweise, dass die Pirate Bay im jetzigen Zustand illegal ist, aber geschenkt. Man wollte ein Modell ausarbeiten, mit dem die Rechteinhaber kompensiert werden sollten. Nach einigem hin und her mit abspringenden Investoren kam heute die Meldung, dass GGF Insolvenz angemeldet hat. Damit dürfte der Kauf geplatzt sein.

Doch selbst wenn er vonstatten gegangen wäre, wäre zu Recht zu rätseln gewesen, was da eigentlich zu verkaufen wäre. Der Domainname thepiratebay.org, sicherlich. Auch die Software, mit der die Seite läuft und die Datenbank mit dem Index an Torrent-Dateien – beides ist jedoch mittlerweile auch per Torrent öffentlich herunterzuladen. Die Vermittlungssoftware, der Tracker, ist ohnehin freie Software und jedermann kann einen solchen betreiben. Genau das ist auch schon passiert: Alle Torrents der Pirate Bay haben mittlerweile einen alternativen Tracker, so dass sie weiterhin funktionieren werden, wenn die Pirate Bay in ihrer jetzigen Form verschwindet. Betreiber dieses OpenBittorrent sind die gleichen Leute wie hinter der Pirate Bay.

Man versucht also, eine Rochade zu machen. Das Feuer auf das Aushängeschild Pirate Bay, die diese streitbare Rolle lange Jahre gern übernommen hat, wäre mit dem Verkauf ins Leere gelaufen, während der ganze Dateitausch ungehindert auf den alternativen Bühnen weitergeht. Damit hat man gleichzeitig der einzigen Schwachstelle des Torrent-Systems engegengewirkt: Durch die Notwendigkeit des Trackers gibt es immer noch eine Zentrale als Angriffsstelle und die dominierende Stellung der Pirate Bay war ungesund.

Unabhängig davon, dass der Verkauf jetzt nicht wie geplant stattfinden wird, wird es die Piratenbucht deshalb wohl nicht mehr allzu lange in ihrer heutigen Form geben. Stattdessen werden zig Kopien aus dem Boden sprießen und übernehmen. Und das ist gut so. Das Schiff der Pirate Bay hat sich lange in stürmischen Gewässern gehalten – lange genug.

Die zweite Geschichte in diesem Zusammenhang ist, dass einer der ISP der Pirate Bay von der Musikindustrie die Androhung einer Klage mit hoher Geldforderung bekam, wenn er weiterhin die Internetverbindung der Pirate Bay bereitstelle. Daraufhin kappte Black Internet die Verbindung. Die Pirate Bay war zwar mit einem anderen Provider schon wieder online, bevor die Nachricht in den Medien ankam, trotzdem ist die Sache so falsch, dass man sich die Haare raufen könnte. ISP für die Inhalte des Internetverkehrs seiner Kunden verantwortlich machen zu wollen, ist in etwa, als wolle man die Post belangen, weil jemand mit ihr illegale Papiere verschickt hat. Oder eine Gemeinde, weil auf ihren Straßen ein Einbrecher zum Haus seines Opfers gelangte. Black Internet hat dies jetzt auch eingesehen und das Nachgeben bereut. Eine Unterstützerseite ist eingerichtet. Ein mögliches zukünftiges Urteil in dieser Sache dürfte weitreichende Konsequenzen für das Internet haben.

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Befangener Richter im PirateBay-Prozess

Die Verkündung des harten Urteils im Prozess um die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay hat seit letzter Woche große Wellen geschlagen. Es gab spontane Demonstrationen mit über 1000 Menschen (das ist viel für Schweden und für so ein recht kompliziertes Thema) und die schwedische Piratenpartei, die sich neben einer Reform des Urheberrecht auch gegen Überwachung einsetzt, hat ihre Mitgliederzahl seit dem Urteilsspruch mehr als verdoppelt.

Mit 35.000 Mitgliedern ist sie jetzt Schwedens viertgrößte Partei und bekommt derweil genug Aufmerksamkeit für ihre Kampagne zur Europawahl in ein paar Wochen, dass es nicht mehr so unwahrscheinlich scheint, dass sie ins Europaparlament einzieht.

Heute morgen kam eine weitere kleine Sensationsnachricht: Das schwedische Radio berichtet, dass es gute Gründe gibt, den Richter des PirateBay-Urteils, Tomas Norström, als befangen anzusehen:

  • Er ist in seiner Freizeit Mitglied in zwei Vereinen, die sich für den Schutz des Urheberrechts einsetzen, in einem davon Vorstandsmitglied.
  • Die Anwälte der Anklage sind dort auch Mitglied.
  • In einem Auftrag neben seiner Richtertätigkeit hat Norström genau die Vertreterin der amerikanischen Filmindustrie, die im Prozess dabei war, zur Kollegin. Andere Richter, Staranwalt Leif Silbersky und Rechtsprofessoren äußern sich kritisch und sehen dies als klaren Fall von Voreingenommenheit – eine Beurteilung, die der Richter natürlich nicht teilt. Ob der Prozess neu aufgerollt wird, ist noch unklar. Klar ist jedoch schon, dass solche Meldungen denjenigen Aufwind geben, die den Prozessausgang und die immer restriktiveren Gesetze zum Dateientausch im Internet im immer selben Licht sehen: Nämlich dass der schwedische Staat bei diesen Themen williger Mitarbeiter der amerikanischen Film- und Musikindustrie ist. *Nachtrag:* Jetzt auch [bei Heise](http://www.heise.de/newsticker/Pirate-Bay-Prozess-Lobby-Vorwuerfe-gegen-den-Richter--/meldung/136614)
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Das PirateBay-Urteil

Die Gerüchteküche sagt, die Leute von der PirateBay hätten verloren.

Nachtrag 11.20: Jetzt ist es raus und das Gerücht stimmte. Die vier Angeklagten (Mit-)Betreiber der viel genutzten schwedischen Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay werden “wegen Beihilfe zum Urheberrechtsbruch” zu je einem Jahr Gefängnis und zu 30 Millionen Kronen Schadenersatz verurteilt.

Auch wenn es in den nächsten Tagen viel diskutiert werden wird, hat es wenig praktische Bedeutung. Die Webseite wird weiterhin online bleiben und das Urteil geht in die nächste Instanz.

Wen die Reaktionen der PirateBay interessieren, kann um 13.00 die Pressekonferenz einschalten. Den Link zum Video-Stream gibt es auf der Startseite der PirateBay

Bisherige Artikel zum Thema.

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Bahnhof gegen IPRED

Fast so großen Aufruhr wie letzten Sommer das FRA-Gesetz, das dem militärischen Geheimdienst Försvarets Radioanstalt das Abhören jeglicher kabelgebundener Kommunikation erlaubt (ja, es ist mittlerweile in Kraft, soll aber noch einmal angepasst werden), hat es in den letzten Wochen um das IPRED-Gesetz gegeben, das zum 1. April in Kraft trat.

Dabei handelt es sich um die schwedische Umsetzung der EU-Richtlinie “zur Durchsetzung von geistigem Eigentum”, nach der Internet-Anbieter verpflichtet sind, die Person hinter einer IP-Adresse an die Musik- oder Filmindustrie herauszugeben, wenn diese meint, dass von dieser Adresse aus illegal geschütztes Material heruntergeladen oder verbreitet wurde. Hauptkritikpunkt am Gesetz ist, dass man Aufgaben der Polizei (sprich: die Ermittlungsarbeit) an Verbände abgibt, die ein klares Interesse verfolgen und deshalb wenig Objektivität erwarten lassen.

Angeblich brach der schwedische Internetverkehr nach dem 1. April wegen IPRED um 30 Prozent ein, aber diese Meldung basierte auf einem einzigen Tag und wurde seitdem so oft wiederholt, dass es jeder für wahr hält. Ich würde lieber einen längeren Ausschnitt aus der Statistik sehen, bevor ich das glaube. Außerdem scheint legales Herunterladen zu boomen. Doch all das nur am Rande.

Worauf ich eigentlich hinauswollte ist, dass das Gegenstück zur IPRED-Richtlinine, die Vorratsdatenspeicherung, in Schweden noch nicht umgesetzt worden ist. (In Deutschland ist es meines Wissens genau umgekehrt.) Das bedeutet, dass die Netz-Anbieter zwar Benutzerdaten zu IP-Adressen herausgeben müssen, aber nicht verpflichtet sind, sie zu speichern. Das macht sich der schwedische Internet-Pionier Bahnhof jetzt zunutze und verkündet als erster Anbieter, die Daten, die im Zweifelsfall wegen des IPRED herausgegeben werden müssten, erst gar nicht zu speichern und somit das Gesetzt unwirksam zu machen ohne es zu brechen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass das ein Verkaufsargument ist und Leute über Wechsel ihres Anbieters nachdenken lässt. Vielleicht ziehen die anderen großen Provider ja auch nach.

Da es lose zum Thema gehört, sei noch erwähnt, dass morgen Freitag das Urteil im Prozess gegen die Pirate Bay verkündet wird.

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Warten aufs Urteil

Vorgestern und gestern hielten Anklage und Verteidigung im Prozess um die Dateitauschseite The Pirate Bay ihre abschließenden Plädoyers. Es gab keine Überraschungen dabei. Die Ankläger behaupten die Pirate Bay sei eine auf Gewinn ausgelegte “Firma”, die mit den illegalen Aktivitäten der Nutzer Geld verdiene und deshalb illegal sei. Die Verteidigung hält dies erstens für weder bewiesen noch wahr und führt zweitens an, dass die Technologie Bittorrent und deren Bereitstellung nicht illegal sein kann, weil man sonst auch Messerhersteller für jeden Erstochenen verantwortlich machen könne. Außerdem bestreitet man die Behauptung der Musikindustrie, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen privatem Dateitauschen und den sinkenden Verkaufszahlen gibt.

Das Urteil wird am 17. April verkündet werden, aber wie gesagt wird der Prozess wohl durch mehrere Instanzen gereicht werden.

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Zweierlei Neues

Zwei Themen dominieren zur Zeit die Nachrichtenlandschaft in Schweden.

Zum einen ist da der heimische Autobauer Saab. Die Situation ist ganz ähnlich der von Opel in Deutschland, den beide gehören zum strauchelnden General Motors. Die hiesige Politik ist jedoch nicht bereit, letzterem dabei zu helfen, Saab billig loszuwerden. Trollhättan, wo die wichigste Saab-Fabrik steht, solle sich etwas anderem als Autos widmen. Ein Konkurs oder eine Wiedergründung als eigenständige Firma sind im Gespräch.

Zum anderen ist da der Prozess um die Pirate Bay, der mit Live-Blogs von Tageszeitungen und anderen aufmerksam verfolgt und reichlich kommentiert wird. Als am zweiten Tag einer der Anklagepunkte fallen gelassen wurde, sah man das allgemein als Erfolg für die Macher der Piratenbucht.

Die Netzgemeinde ist derweil kreativ dabei, sich über die Anklägerseite lustig zu machen. Im Zusammenhang mit Torrents gibt es den englischen Begriff Seeder, was sich hierzulande gleich ausspricht wie das beliebte Getränk Cider. Der mehrmals vom Ankläger verwendete Satz “IFPI har blivit seeder” wurde dementsprechend so umgedeutet, dass die Branchenorganisation IFPI zum Cider geworden ist, und in Videos und Bildern verballhornt. Außerdem wurde auch die King-Kong-Verteidigung erfunden. Es findet also allerlei Spektakel rund um den Prozess statt, so dass das von PirateBay-Sympathisanten im Vorfeld geprägte Wort Spectrial wohl zur sich selbst erfüllenden Prophezeiung wird.

Nachtrag 080220: Gerade kam die Nachricht zum Schicksal von Saab. SpOn schreibt von Insolvenz, hierzulande spricht man von einer Rekonstruktion. Ob damit das gleiche gemeint ist oder ob es da einen Unterschied gibt, weiß ich nicht. Als mögliche Lösung für sowohl Opel als auch Saab wird ein Zusammenschluss der beiden, unabhängig von GM, diskutiert.

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Pirate Bay vor Gericht

Lange hat es gedauert, heute fängt er an, der Prozess gegen die Betreiber der Pirate Bay. Bald drei Jahre ist es nämlich her, dass die schwedische Polizei die Computer beschlagnahmte, auf denen die beliebte Seite zum Auffinden von Dateien im Internet lief. ThePirateBay.org war schon wenige Tage nach der Razzia wieder online und ist bis heute der wahrscheinlich größte Dorn im Auge der internationalen Musik- und Filmindustrie.

Im Prozess geht es darum, ob das Bereitstellen eines Suchdienstes – denn nichts anderes ist die Piratenbucht im Grunde – strafbar ist im Sinne der “Beihilfe zum Urheberrechtsbruch”. Weil das Urteil dementsprechend weite Bedeutung haben wird, sowohl für andere Suchmaschinen wie Google als auch für die allgemeine Balance zwischen der freien Kommunikation der Netzbenutzer und den Kontrollwünschen von großen Interessensverbänden, wird seit Tagen das Für und Wider in den schwedischen Tageszeitungen aufgerollt.

Auch auf Deutsch gibt es mittlerweile einiges zu lesen, zum Beispiel bei netzpolitik.org, heise.de oder tagesschau.de. Alles was bisher auf Fiket zum Thema Pirate Bay zu lesen war, findet sich hier.

Die Piraten geben sich zum Prozessauftakt siegessicher und haben den Betrieb der Seite mittlerweile ins Ausland verlagert und dezentralisiert, so dass das Urteil keine direkte Auswirkung auf die Pirate Bay haben dürfte – wohl aber natürlich auf die angeklagten Gründer. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich der Prozess über mehrere Instanzen und Jahre hinweg ziehen, so dass dies wohl nicht der letzte Beitrag zum Thema bleiben wird.

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Neue Gesetze und Regelungen

Morgen ist Halbjahr und das ist in Schweden das Datum, an dem neue Gesetze in Kraft treten. DN fasst die Änderungen heute in der Zeitung zusammen und ich übersetze mal:

  • Es gelten neue Regeln beim Krankschreiben. Das war heiß diskutiert, aber jetzt soll die Arbeitsfähigkeit bei Langzeitkranken regelmäßig geprüft werden. Außerdem gibt es Krankengeld nur noch höchstens 364 Tage aus einem 450-Tage-Zeitraum. Danach gibt es weniger Geld.
  • Die ebenso umstrittene “Hausfrauenprämie” ist jetzt auch Wirklichkeit. Kommunen können bis zu 3000 Kronen pro Monat an Eltern auszahlen, wenn das Kind nicht in die Vorschule geht.
  • Die Regel, dass Eltern mehr Monate Geld bekommen, wenn beide ihren Teil betiragen, gibt es hier schon lange. Jetzt kommt ein zusätzlicher Gleichberechtigungsbonus dazu, der bis 100 Kronen pro Tag wächst je ausgeglichener der Anteil beider Elternteile an der Elternzeit ist.
  • Um Betrügereien zu verhindern, braucht man jetzt einen Wisch von der Vorschule, dass das Kind nicht da war, wenn man die Regelung “Sorge fürs kranke Kind” (schw. vård av sjukt barn (VAB); als Verb: vabba) in Anspruch nehmen will, die es einem erlaubt, spontan von der Arbeit wegzubleiben.
  • Um Alkohol am Steuer auch auf See zu bekämpfen, darf die Küstenwache jetzt auch Blutproben nehmen, die vor Gericht beweiskräftig sind. Bisher kamen wohl viele ungeschoren davon, weil es so lange dauerte, bis man die Schuldigen bei der Polizei hatte.
  • Es ist ab morgen einfacher, Tätern gestohlenes Eigentum wegzunehmen.
  • Die Zuzahlregeln beim Zahnarzt werden etwas besser mit der Reform des Systems.
  • Eine Änderung des Alkoholgesetzes erlaubt jetzt eine Person als Mittler, wenn man Alkohol für den Eigenbedarf aus der EU, Island und Norwegen einführen will.

  • Die Regeln für die City-Maut in Stockholm ändern sich auch ein wenig. Man bekommt jetzt den Bescheid jeden Monat geschickt und die Bezahlfrist wird verlängert. Dafür erhöht sich die Strafe, wenn man trotzdem zu spät zahlt.

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