Die EU-Richtlinie IPRED ist in Schweden seit letztem Jahr in Kraft und
hat kurzzeitig für einen Einbruch im Tausch von Musik und Filmen über
das Internet gesorgt. Vereinfacht gesagt sorgt IPRED dafür, dass Musik-
und Filmindustrie von Internetanbietern die Personalien von Nutzern
verlangen können, wenn sie behaupten, diese hätte ihre Urheberrechte
verletzt.
Interessanterweise ist die Vorratsdatenspeicherung, also die
EU-Richtlinie, dass die Verbindungsdaten von Kommunikation eine gewisse
Zeit lang gespeichert werden müssen, noch nicht in schwedisches Recht
umgesetzt. Internet-Provider brauchen die Daten, die man per IPRED von
ihnen verlangen kann, also gar nicht erst zu
speichern.
Eine spannende Wende hat der ehemals staatliche Netzbetreiber
TeliaSonera dieser Tage in die Argumentation gebracht, indem er sich
weigert, einer IPRED-Forderung nachzukommen, gerade weil dies dem
Schutz der Privatsphäre des Kunden nach den Regeln der
Vorratsdatenspeicherung
widerspräche.
TeliaSonera greift also dem schwedischen Gesetzgeber voraus und findet,
die Vorratsdatenspeicherung in Schweden schon gilt, auch wenn sie noch
nicht in lokales Recht umgesetzt ist.
Das Verfahren ist in Berufung und sein Ausgang könnte das IPRED-Gesetz
schlicht unwirksam machen.