Die EU-Richtlinie IPRED ist in Schweden seit letztem Jahr in Kraft und hat kurzzeitig für einen Einbruch im Tausch von Musik und Filmen über das Internet gesorgt. Vereinfacht gesagt sorgt IPRED dafür, dass Musik- und Filmindustrie von Internetanbietern die Personalien von Nutzern verlangen können, wenn sie behaupten, diese hätte ihre Urheberrechte verletzt.
Interessanterweise ist die Vorratsdatenspeicherung, also die EU-Richtlinie, dass die Verbindungsdaten von Kommunikation eine gewisse Zeit lang gespeichert werden müssen, noch nicht in schwedisches Recht umgesetzt. Internet-Provider brauchen die Daten, die man per IPRED von ihnen verlangen kann, also gar nicht erst zu speichern.
Eine spannende Wende hat der ehemals staatliche Netzbetreiber TeliaSonera dieser Tage in die Argumentation gebracht, indem er sich weigert, einer IPRED-Forderung nachzukommen, gerade weil dies dem Schutz der Privatsphäre des Kunden nach den Regeln der Vorratsdatenspeicherung widerspräche. TeliaSonera greift also dem schwedischen Gesetzgeber voraus und findet, die Vorratsdatenspeicherung in Schweden schon gilt, auch wenn sie noch nicht in lokales Recht umgesetzt ist.
Das Verfahren ist in Berufung und sein Ausgang könnte das IPRED-Gesetz schlicht unwirksam machen.