Wie viel soll und darf ein Staat von seinen Bürgern wissen? Eine wichtige und grundlegende Frage des Staatsverständnisses. Wer hier schon länger mitliest, weiß, dass der Überwachung im Alltag, sei es Verkehr oder Kommunikation, sehr skeptisch gegenüber eingestellt bin. Vielleicht fehlt mir dafür die nötige Fantasie in dieser Richtung, aber ich finde ein Melderegister weit weniger kritisch.
Deutschland ist gerade auf dem steinigen Weg, eine neue Volkszählung durchzuführen und plant ein zentrales Melderegister, wie es das im nicht-föderalen Schweden natürlich schon lange gibt.
Dieses Register liegt bei der Steuerbehörde, die auch die Personnummer vergibt. Dorthin meldet auch, wenn man umzieht, am einfachsten per Internet. Da in Schweden zusätzlich die Einkommen aller Bürger öffentlich sind, ist die Steuerbehörde der nahe liegende Speicherort. Geburtsdatum, Wohnort, Einkommen – so viel wissen Schweden also ohne weiteres übereinander und der Staat über sie.
Nun könnte man argumentieren, dass ein solches Zentralregister, in Verbindung mit der eindeutigen Personnummer, an sich die Basis für weitere Überwachung und Kontrolle der Bürger ist. Ich finde jedoch, dass solche grundlegenden Informationen eine ganze Klasse weniger kritisch sind als Maßnahmen, bei denen das Verhalten und die Aktivitäten von Menschen überwacht und aufgezeichnet werden.
So ein Register hat durchaus praktische Vorteile für die Bürger. Als Beispiel sei hier der Personbevis (wörtlich: Personenbeweis) genannt. Das ist im wesentlichen ein Auszug aus dem Melderegister, auf dem Name, Personnummer und Adresse stehen. Dieses Papier kann man sich auf der Selbstbedieungsseite der Steuerbehörde einfach bestellen, indem man seine Personnummer eingibt. Es wird dann kostenlos an die Adresse aus dem Register verschickt. So simpel wird also verhindert, dass sich jemand einen fremden Personbevis schicken lässt, denn bei Eingabe einer fremden Personnummer bekommt eben derjenige einen Personbevis zugeschickt und wundert sich allenfalls.
Den Personbevis legt man allerlei formellen Sachen bei und mit seiner Hilfe kann eben verifiziert werden, dass Post an den richtigen Adressaten geht. Bank- und Universitätsangelegenheiten sind übliche Anwendungsbeispiele. Am ehesten lässt sich der Personbevis wohl mit einer Ausweiskopie vergleichen, wie sie in Deutschland zum Einsatz kommt.
Das klang jetzt vielleicht kompliziert, ist es aber nicht. Nach einiger Zeit in Schweden lernt man diese kleinen Annehmlichkeiten im Reibungslosen Ablauf von solchen Dingen zu schätzen. Ich glaube, dass Schweden das ähnlich sehen und von ihrem Staat solche einfachen Dienstleistungen erwarten. Meines Wissens käme hier niemand auf die Idee, das zentrale Melderegister ernsthaft in Frage zu stellen.