Das Wort Testamente bedarf keiner Übersetzung. Wer bekommt was, wenn jemand stirbt, ist die Frage. In der Regel erben in Schweden die direkten Nachkommen einer Person. Gibt es keine, dann die Eltern. Sind diese tot, deren Nachkommen. War der oder die Verstorbene verheiratet, erbt der Partner alles (!) und Kinder kommen erst zum Zug, wenn auch dieser stirbt. Kinder aus eventueller früherer Ehe erben jedoch sofort. Details stehen im Gesetz.
All dies lässt sich jedoch mit einem Testament verändern. Dort kann man willkürlich Leute begünstigen, allerdings die direkten Nachkommen nicht völlig enterben. Die Hälfte dessen, was sie ohne Testament bekommen hätten, steht ihnen mindestens zu und wenn das Testament dem widerspricht, können sie Einspruch erheben und die Beträge anpassen lassen. In Schweden ist es denkbar einfach, ein Testament zu schreiben. Man denkt sich aus, wer was erben soll, und bringt es zu Papier. Die Unterschrift muss von zwei Leuten bezeugt werden, die nicht zu den Begünstigten gehören. Das war’s, kein Notar oder ähnliches ist notwendig. Die Zeugen brauchen den Inhalt des Testamentes nicht zu kennen.
Ein Testament ist besonders wichtig bei nicht verheirateten Paaren (sambo), denn selbst wenn eheähnliche Gemeinschaften in allen die Kinder betreffenden Belangen mit verheirateten Paaren gleichgestellt sind (etwa die Hälfte aller schwedischen Kinder ist unehelich), beerben sie einander nicht. Nur die Wohnung (evtl. Mietvertrag, aber auch Eigentum) und Hausrat gehen an den Sambo, sofern diese zum gemeinsamen Gebrauch angeschafft wurden. Autos, Dinge zum Freizeitgebrauch (Boot, Ferienhaus) und Sparguthaben gehen an die Erben. Angesichts dessen und der Tatsache wie viele Paare “nur” Sambo sind und wenig Sinn im Heiraten sehen, ist es erstaunlich, dass nicht einmal jeder fünfte von diesen weiß, dass man als Sambo nicht erbt. Nur jeder sechste hat ein Testament geschrieben.
Ein prominenter Erbstreit der letzten Jahre, der mit einem Testament nie entstanden wäre, ist der von Erfolgsautor Stieg Larsson.