Fünf 19 bis 20-Jährige arbeiten als Saubermacher in einer Schlachterei im Südwesten Schwedens. Sie kommen auf die Idee, Nacktbilder von sich inmitten des anderen Fleisches zu machen. Sie stellen die Bilder ins Internet. Und werden prompt wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz angeklagt. Das Gericht stellte heute jedoch fest, dass es sich nicht um Lebensmittel, sondern um Schlachtabfälle (darunter ein Ochsenschwanz) handelte, mit denen auf den Bildern posiert wurde. Es erwirkte einen Freispruch (S).
Hach, jung sein…