Dass es Situationen gibt, in denen das berühmte schwedische Öffentlichkeitsprinzip in Konflikt mit dem Schutz der Privatsphäre steht, kann man sich leicht vorstellen, siehe Einkommens- und Schuldenauskunft.
Ein weiteres schönes Beispiel ist die Anfrage des schwedischen Rundfunks bei einer Behörde, doch bitte die Ergebnisse von psychologischen Tests herauszugeben, die bei behördlichen Einstellungsverfahren zur Anwendung kommen. Die Auskunft wurde verweigert, mit der Begründung, die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen.
Die Sache ging vor Gericht und heute wurde geurteilt (S), dass solche Testergebnisse nicht für geheim erklärt werden dürfen, sondern dass sie ein “öffentlicher Vorgang” der Behörde sind. Sie müssen also jedem Fragenden ausgehändigt werden, ohne dass dieser einen Grund dafür angeben muss.
Auch wenn Datenschutz in Schweden nicht so gut wie in Deutschland ist, erkennt man sehr wohl, dass das so nicht sein kann und erwägt, solche Tests einfach abzuschaffen.