Radio Schweden schreibt:
Das Oberlandesgericht in Göteborg hat am Dienstag in zweiter Instanz das Urteil gegen einen Mann bestätigt, der Musik-Titel ins Internet gestellt und sie somit anderen kostenlos zugänglich gemacht hatte.
Meines Wissens handelt es sich um den gleichen Fall wie letzten Oktober. 80 Tagessätze à -2100- 250 Kronen (zusammen etwa 2100 Euro) sind zwar kein Pappenstiel, aber durch die Bestätigung des Urteils und der “geringen” Strafe gilt auch weiterhin, dass das Strafmaß unterhalb der Grenze liegt, ab der Internetdienstleister gezwungen werden können, Nutzerdaten preiszugeben, und ab der die Polizei Hausdurchsuchungen durchführen darf. Deshalb können sich Dateitauscher in Schweden auch weiterhin recht sicher fühlen.