Der schwedische Fernsehsender TV4 wurde von Filmemachern erfolgreich verklagt (S), weil er ihren Film mit Werbeunterbrechungen zeigte, und damit ihr Urheberrecht verletzte.
Auch wenn man der Meinung ist, dass ein Künstler selbst bestimmen sollte, was mit seinem Werk geschieht, muss man sehen, dass nur wenige Künstler unabhängig genug sind, dies auch auszuüben. Filme, die nicht mit Werbung zerstückelt werden dürfen, sind für Fernsehsender weniger interessant. Deshalb bezweifle ich, dass dieses Urteil einen großen Einfluss auf die Fernsehlandschaft hat, außer vielleicht, dass die Erlaubnis für Reklame künftig explizit in den Senderechtekaufverträgen steht.