In Deutschland gibt es den Großen Lauschangriff seit 1998 (Verfassungsänderung, Rücktritt von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Urteil des BVerfG von 2004) und in Schweden ist man gerade dabei, etwas Ähnliches einzuführen.
Die Einzelheiten stehen wohl noch nicht fest, aber zumindest soll man im Nachhinein informiert werden (S), wenn man abgehört wurde – ein Recht, das es meines Wissens in Deutschland nicht gibt und sicher erheblich zur Transparenz beitragen wird.