Staatliche Filmzensur

In Deutschland werden die Altersfreigaben bei Filmen von der FSK bestimmt. Es handelt sich also um eine Filmwirtschaft “freiwillig” durchgeführte Kontrolle, die bei Filmen die Indizierung durch den Staat ersetzt hat.

In Schweden gibt es noch die staatliche Filmzensur. Die zuständige Behörde, Statens biografbyrå, ist die weltweit älteste solche und existiert seit 1911. Die frühere Praxis, dass Szenen aus Filmen geschnitten wurden, ist jedoch heutzutage die äußerst seltene Ausnahme und man beschränkt sich auf die Festsetzung der Altersgrenzen. Trotzdem muss immer noch jeder Film vor Veröffentlichung von der Behörde beurteilt und freigegeben werden.

Die Diskussion, die Zensur abzuschaffen, wird wohl seit längerem immer wieder geführt, so auch jetzt. Im Sinne der freien Meinungsäußerung und weil das Gesetz so veraltet ist, sei dies längt überfällig. Auch wenn zwei der vier schwedischen Regierungsparteien für die Abschaffung sind, wird es wohl nicht dazu kommen, weil die Christdemokraten wieder einmal blockieren.

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