Heute wurde ein Mann aus Borås zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen^1^ verurteilt (S), weil er urheberrechtsgeschützte Musik über das Internet zugänglich machte. Die Klage kam wenig überraschend von Seiten der Plattenindustrie (IFPI), die trotz der Verurteilung unzufrieden ist. Denn das zu erwartende Strafmaß bestimmt, welche Maßnahmen die Polizei zukünftig in ähnlichen Fällen anwenden darf. Das Gericht hat damit also zukünftige Durchsuchungen der Computer von Privatpersonen erschwert.
Soll man das Urteil jetzt gut oder schlecht finden?
^1^Je nach Einkommen des Bestraften ist ein Tagessatz zwischen 50 und 1000 Kronen (5 bis 110 EUR).