Die ursprünglichen Vorwürfe gegen Julian Assange von Wikileaks wurden soeben weit weniger schwerwiegend, als die Staatsanwaltschaft bekannt gab, was ihm genau zulasten gelegt wird. Der eine Fall, der auf Vergewaltigung lautete, wurde komplett fallen gelassen, es wird also nicht einmal mehr wegen sexueller Belästigung ermittelt werden. Der Inhalt der Befragung der betroffenen Frau lasse kein Verbrechen erkennen, so Oberstaatsanwältin Finné. Der Anwalt der Frau hat gegen diesen Beschluss Einspruch erhoben.
Der Vorwurf bezüglich der zweiten Frau, der zunächst als sexuelle Belästigung eingestuft wurde, wird zwar weiter untersucht werden, wurde jedoch auf Belästigung (schwedisch ofredande) zurückgestuft, also ohne den Zusatz “sexuelle”.
Mit ofredande wird hierzulande alles von Telefonterror über Mobbing bis zu Handgreiflichkeiten bewertet und üblicherweise mit Geldstrafe geahndet, wobei eine Maximalstrafe von einem Jahr Gefängnis möglich ist.