Tagesschau.de
schreibt
über ein Urteil des europäischen Gerichtshofes:
Künftig sind Schweden nicht mehr gezwungen, Bestellungen von Alkohol
über die Monopolorganisation Systembolag laufen zu lassen. Sie dürfen
direkt per Versandhandel in anderen EU-Staaten einkaufen.
Letzten Herbst wurde in gleicher Instanz
entschieden
dass man beim Einkauf über das Internet nicht die hohen schwedischen
Steuern auf Alkohol umgehen darf. Der Zoll hat aber trotzdem private
Alkoholsendungen beschlagnahmt, weil sie gegen das herrschende
Alkoholmonopol des Systembolaget verstoßen.
Das heutige Urteil ist also ein harter Schlag gegen die schwedische
Alkoholpolitik, wird doch das Systembolaget legal umgangen werden und
damit in der Praxis das Monopol ausgehebelt. Außerdem stehen dem
schwedischen Staat Schadenersatzklagen wegen der beschlagnahmten
Lieferungen ins Haus.
Viele Schweden wird das freuen, ich bin zwiegespalten. Wenn sich die
schwedische Steuer auch praktisch durchsetzen lässt, sollte der
Alkoholkonsum durch den Versand via Internet nicht steigen, die
Altersgrenze von 20 Jahren lässt sich dagegen wohl kaum noch forcieren.
Ich kann mir schon vorstellen, zum Beispiel Frankenweine aus der “alten
Heimat” zu bestellen. Mehr zum Thema auf Schwedisch
hier und
hier.