Das Wort Testamente bedarf keiner Übersetzung. Wer bekommt was, wenn
jemand stirbt, ist die Frage. In der Regel erben in Schweden die
direkten Nachkommen einer Person. Gibt es keine, dann die Eltern. Sind
diese tot, deren Nachkommen. War der oder die Verstorbene verheiratet,
erbt der Partner alles (!) und Kinder kommen erst zum Zug, wenn auch
dieser stirbt. Kinder aus eventueller früherer Ehe erben jedoch sofort.
Details stehen im Gesetz.
All dies lässt sich jedoch mit einem Testament verändern. Dort kann man
willkürlich Leute begünstigen, allerdings die direkten Nachkommen nicht
völlig enterben. Die Hälfte dessen, was sie ohne Testament bekommen
hätten, steht ihnen mindestens zu und wenn das Testament dem
widerspricht, können sie Einspruch erheben und die Beträge anpassen
lassen. In Schweden ist es denkbar einfach, ein Testament zu schreiben.
Man denkt sich aus, wer was erben soll, und bringt es zu Papier. Die
Unterschrift muss von zwei Leuten bezeugt werden, die nicht zu den
Begünstigten gehören. Das war’s, kein Notar oder ähnliches ist
notwendig. Die Zeugen brauchen den Inhalt des Testamentes nicht zu
kennen.
Ein Testament ist besonders wichtig bei nicht verheirateten Paaren
(sambo), denn selbst wenn eheähnliche Gemeinschaften in allen die
Kinder betreffenden Belangen mit verheirateten Paaren gleichgestellt
sind (etwa die Hälfte aller schwedischen Kinder ist unehelich), beerben
sie einander nicht. Nur die Wohnung (evtl. Mietvertrag, aber auch
Eigentum) und Hausrat gehen an den Sambo, sofern diese zum gemeinsamen
Gebrauch angeschafft wurden. Autos, Dinge zum Freizeitgebrauch (Boot,
Ferienhaus) und Sparguthaben gehen an die Erben. Angesichts dessen und
der Tatsache wie viele Paare “nur” Sambo sind und wenig Sinn im Heiraten
sehen, ist es erstaunlich, dass nicht einmal jeder fünfte von diesen
weiß,
dass man als Sambo nicht erbt. Nur jeder sechste hat ein Testament
geschrieben.
Ein prominenter Erbstreit der letzten Jahre, der mit einem Testament nie
entstanden wäre, ist der von Erfolgsautor Stieg
Larsson.