Nach dem Urteil von
neulich wurde
klar, dass die Beschlagnahme der privaten Alkohollieferungen, die
Schweden im Internet bestellt hatten, illegal war. Deshalb gibt der
Staat die 350.000 Liter an die 7000 Besteller jetzt
frei. Weil
jedoch in der Zwischenzeit viele der Waren schlecht geworden sind,
rechnet man mit Schadenersatzforderungen, über die noch zu entscheiden
sein wird.
Umgekehrt wehrt sich der schwedische Staat, indem er gleichzeitig die
Steuer auf die Waren verlangt – inklusive saftiger Verspätungsgebühr.
Schließlich hatte der europäische Gerichtshof schon vor einem halben
Jahr in einem anderen Urteil entschieden, dass Schweden die landeseigene
Alkoholsteuer auf private Importe erheben
darf.
Empörung darüber, dass beide und nicht nur das für den Verbraucher
bessere Urteil retroaktiv gelten sollen, kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn, dann beide.
Eine Regelung dafür, wie schwedische Kunden, die Alkohol im Ausland
bestellen, die Steuer einfach bezahlen können, gibt es wohl noch nicht
und die Lieferanten zeigten sich nicht
kooperationsbereit. Das
Steuerformular wurde immerhin schon angepasst und selbst wenn es für den
schwedischen Zoll schwierig
ist zu
versteuernde Alkohollieferungen zu kontrollieren, muss man mit
Bußgeldern rechnen, wenn man sich ums Bezahlen drückt und erwischt wird.